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Für Auftraggeber.
- Nachweis Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen 01.10.2021
- Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen 01.10.2021
- Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
Seit dem 01.11.2015 sind Mieter verpflichtet, bei der Einwohnermeldestelle eine Bescheinigung des Vermieters oder Verwalters vorzulegen, dass sie in der angegebenen Wohnung wohnen. Diese Bestätigung können Sie hier herunterladen, vollständig ausfüllen und uns per Post zusenden. Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung durch uns nur erfolgen kann, wenn Sie einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag beilegen.